Messtechnik und Schutzausrüstungs-Zubehör für Betriebe, Werkstätten und Behörden — von professionellen Alkoholtestgeräten für die Verkehrskontrolle über Messröhrchen für Atemluft-Analyse bis zu Gasmessgeräten für Industrie und Sicherheit. Wir führen geprüfte Produkte führender Hersteller wie Dräger — schnelle Lieferung 1-2 Werktage, versandkostenfrei ab 100 €.
{„@context“:“https://schema.org“,“@type“:“FAQPage“,“mainEntity“:[{„@type“:“Question“,“name“:“Dräger X-am 2500, X-am 5600, X-am 8000 — welches Modell für welchen Einsatz?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:“Answer“,“text“:“Dräger X-am 2500: 4-Gas-Standard für Wartung und Begehung (O₂, EX, CO, H₂S). X-am 5600: bis 6 Sensoren mit IR-Optik für CO₂ und Kohlenwasserstoffe — typisch für Industrie- und Petrochemie. X-am 8000: bis 7 Sensoren + Pumpe für Vermessung von engen Räumen, Behältern und Schächten vor Begehung. Welches Modell passt, hängt von Gas-Liste und Einsatz (Personen-Monitor vs. Behälter-Pre-Check) ab.“}},{„@type“:“Question“,“name“:“Wann brauche ich überhaupt ein Gasmessgerät?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:“Answer“,“text“:“Pflicht bei Arbeiten in engen Räumen (Behälter, Schächte, Silos) nach DGUV Regel 113-004, in EX-Zonen, bei Schweißarbeiten in geschlossenen Bereichen, in Kanalisationen, Biogas-Anlagen und Klärwerken. Auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll bei jedem Arbeiten mit potenziell brennbaren oder giftigen Gasen. Vor Begehung: immer Pre-Check mit Pumpe — Atemzonen-Messung reicht nicht.“}},{„@type“:“Question“,“name“:“Was ist ein Bumptest und wie oft muss ich ihn machen?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:“Answer“,“text“:“Bumptest = kurze Funktionsprüfung mit Prüfgas (Sensor zeigt erwartete Reaktion). Pflicht vor jeder Schicht oder jedem Einsatz nach DGUV-Information 213-057. Unterscheidet sich von der Kalibrierung: Bumptest prüft nur ob Sensor reagiert, Kalibrierung passt die Messgenauigkeit an. Kalibrierung muss alle 6 Monate (Hersteller-Empfehlung) bzw. nach Bedarf erfolgen — am sinnvollsten mit Dräger-Bump-Station und Original-Prüfgas.“}},{„@type“:“Question“,“name“:“Wie berechne ich die Atemalkohol-Konzentration für betriebliche Kontrollen?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:“Answer“,“text“:“Atemalkohol (Promille AAK, mg/L) korreliert mit Blutalkohol (BAK, g/L) im Verhältnis ca. 1 : 2100. 0,25 mg/L AAK ≈ 0,5 ‰ BAK (Grenzwert StVG für Fahrer). Wichtig: Mund-Restalkohol (z. B. nach Mundspülung, Husten, Aufstoßen) verfälscht Messung in den ersten 15-20 Minuten. Für gerichtsverwertbare Werte ist Beweismessung mit Dräger Alcotest 9510 nötig. Vortest mit Dräger Alcotest 7510 reicht für die meisten betrieblichen Anlässe.“}},{„@type“:“Question“,“name“:“Messröhrchen oder elektronisches Messgerät — was nehme ich?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:“Answer“,“text“:“Messröhrchen (Dräger-Tube) sind schnell und gut für punktuelle Messungen seltener Stoffe (Benzol, H₂S, NH₃, CO etc.) — billig pro Messung, kein Stromnetz nötig, aber Einmal-Anwendung. Elektronisches Messgerät (X-am-Serie) ist Pflicht für Dauerüberwachung und Personen-Monitoring. Hybrid-Strategie: X-am für ständige Bedrohungen (CO, EX, O₂), Röhrchen für gelegentliche Spezial-Stoffe.“}}]}
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